Prozessualer Antrag: Es seien die vorinstanzlichen Verfahrensakten (ZVE.2023.29) und (VZ.2021.45) beizuziehen.» 4.2. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2023 verfügte der damalige Präsident des Justizgerichts die Zustellung der Beschwerde an das Obergericht zur Erstattung einer Stellungnahme und zur Einreichung der Verfahrensakten ZVE.2023.29 sowie ZV.2021.45 bis zum 8. Januar 2024 sowie die Zustellung der Beschwerde an Gerichtspräsident C._____ zur Einreichung einer freigestellten Stellungnahme bis zum 8. Januar 2024.