Den Akten ist nämlich zu entnehmen, dass der von der Beschwerdeführerin mandatierte Rechtsanwalt im Verfahren VZ.2023.5 bereits am 16. Mai 2023 eine Eingabe an das Bezirksgericht Brugg verfasst und mit Schreiben vom 22. Mai 2023 eine vom Verwaltungsratspräsidenten der Beschwerdeführerin unterzeichnete Vollmacht eingereicht hat. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Verwaltungsratspräsident der Beschwerdeführerin vor dem 30. Mai 2023 über die Angelegenheit im Bilde war.