1.2. Der angefochtene Entscheid des Obergerichts wurde der Beschwerdeführerin am 4. August 2023 zugestellt. Die Beschwerdefrist begann somit am 5. August 2023 zu laufen. Der letzte Tag der 10-tägigen Frist gemäss Art. 321 Abs. 2 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) vom 19. Dezember 2008 (SR 272) fiel auf den Montag, 14. August 2023. Gemäss dem Datumvermerk (Stempel) auf dem Umschlag der Beschwerde wurde die Beschwerdeschrift am 14. August 2023 der Post übergeben und ist somit fristgerecht. Auf die formgerecht eingereichte Beschwerde vom 14. August 2023 ist daher einzutreten.