1. 1.1. Beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Brugg wurde mit Klage vom 19. April 2023 ein vereinfachtes Verfahren betreffend Forderung gegen die A._____ AG anhängig gemacht (Verfahren VZ.2023.5). Die Gerichtspräsidentin des Zivilgerichts, B._____, amtet darin als Einzelrichterin. Gerichtspräsidentin B._____ amtete vor der Klageeinreichung als Einzelrichterin im Strafverfahren ST.2022.96 gegen C._____, Präsident des Verwaltungsrates der A._____ AG. 1.2. Mit Verfügung vom 3. Mai 2023 stellte Gerichtspräsidentin B._____ der A._____ AG die Klage vom 19. April 2023 zur Antwort innert einer Frist von 20 Tagen zu.