4.2.2. Die Beschwerdeführerin macht in ihrer Beschwerde an das Justizgericht geltend, Gerichtspräsidentin C._____ sei auf die Wünsche und Ausführungen der klagenden Partei eingegangen und habe sie benachteiligt. Sie sei über die Anwaltspflichtverletzung ihrer Rechtsvertreterin und den dubiosen Begründungen ihrer Mandatsniederlegung zur Unzeit informiert gewesen, sei aber nicht darauf eingegangen. Mit der Mandatsniederlegung ihrer Rechtsvertreterin, der Vorgehensweise der Gegenpartei und der Vorgehensweise von Gerichtspräsidentin C.___