5. Der vom Kläger geleistete Kostenvorschluss in der Höhe von Fr. 1'000.00 wird ihm zurückerstattet. 6. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.» -4- 3. 3.1. Mit Eingabe vom 10. April 2023 erhob A._____ (im Folgenden Beschwerdeführerin) beim Justizgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts vom 16. März 2023 und beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie den Ausstand von Oberrichter E._____ und Gerichtspräsidentin C._____.