mit Verfügung vom 18. Januar 2022 diese Frist erstmals bis zum 7. Februar 2022. Mit Schreiben vom 2. Februar 2022 wies der Rechtsvertreter des Klägers darauf hin, dass das Schlichtungsbegehren im Juni 2020 eingereicht worden sei. Die Beklagte habe unter Vorlage von Arztzeugnissen Verschiebungsgesuche eingereicht mit dem Resultat, dass die Schlichtungsverhandlung viermal habe verschoben werden müssen und schlussendlich am 15. Januar 2021 stattgefunden habe. Er ersuchte das Bezirksgericht Aarau, das aufgezeigte Verhalten der Beklagten bei weiteren Fristerstreckungsgesuchen zur Duplik zu berücksichtigen.