Während der Einzelgespräche sei gegenüber jeder Partei gleich argumentiert und anschliessend im Plenum nur jener Teil mitgeteilt worden, zu dem die betreffende Partei ihre Zustimmung erteilt habe. Nach einer Pause sei den Parteien ein schriftlicher Vergleichsvorschlag unterbreitet worden, welcher Punkt für Punkt gemeinsam abgearbeitet worden sei. Anschliessend hätten sich die beiden Parteien mit dem Vergleich einverstanden erklärt.