Zudem belege das Besprechungsprotokoll die Vermutung der Befangenheit und Voreingenommenheit des Gerichts. Sie moniert, der Gerichtspräsident habe während der Vergleichsgespräche anlässlich der Verhandlung vom 30. April 2021 Einzelgespräche mit den Parteien geführt, was ihn dem Verdacht aussetze, Zusicherungen gemacht zu haben, Hinweise erteilt zu haben oder beeinflusst worden zu sein. Zudem seien ver- -8- schiedene Punkte nicht ins Protokoll eingeflossen, ergänzt oder weggelassen worden. Auch seien während der Vergleichsgespräche zivil- und strafrechtliche Fragen vermischt und es sei Druck auf sie ausgeübt worden.