persönlicher Daten (Art. 13 BV), die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV), die allgemeinen Verfahrensgarantien, namentlich der Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung, der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie das Verbot der Rechtsverweigerung und der Rechtsverzögerung (Art. 29 BV) und der Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht (Art. 30 BV; Beschwerdeschrift, S. 3).