kantonal-, bundes- sowie menschenrechtlichen Bestimmungen, die ihrer Ansicht nach missachtet worden seien. Darüber hinaus erweitert sie verschiedene Teile der Beschwerdebegründung, insbesondere bezüglich der Akteneinsicht in das Protokoll, der Stellungnahme des Gerichtspräsidenten im vorinstanzlichen Verfahren sowie der vorinstanzlichen Auskunft zur Rechtsmittelfrist.