Zur Begründung macht er vor allem geltend, der Fall sei für ihn als Laie sehr kompliziert, weshalb er auf die Unterstützung eines Anwaltes angewiesen sei. Seine Mittellosigkeit erlaube ihm keinen Beizug eines solchen. Die Aussichtslosigkeit eines Rechtsmittels müsse durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, bevor über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege entschieden werde.