C. 1. Gegen den Beschluss der Justizleitung vom 7. September 2016 hat der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde beim Justizgericht eingereicht. Er beantragt im Wesentlichen, der Beschluss des Obergerichts (recte: Justizleitung) vom 7. September 2016 sei aufzuheben und es sei ihm für die Verfahren vor dem Zivilgericht des Obergerichts und vor dem Bezirksgericht Brugg die unentgeltliche Rechtspflege einschliesslich eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes zu gewähren. Ausserdem verlangt er eine persönliche Anhörung. Zur Begründung macht er vor allem geltend, der Fall sei für ihn als Laie sehr kompliziert, weshalb er auf die Unterstützung eines Anwaltes angewiesen sei.