Der Beschwerdeführer ersuchte mit Eingaben vom 25. und 27. August 2015 um Erlass dieser Kosten. Mit Schreiben vom 28. April 2016 teilte das Zentrale Rechnungswesen dem Beschwerdeführer mit, gestützt auf die eingereichten Unterlagen werde davon ausgegangen, dass er die Gerichtskosten von gesamthaft CHF 400.00 mittels monatlichen Raten von CHF 50.00 bezahlen könne. Das Kostenerlassgesuch müsse deshalb abgelehnt werden. Die Einzahlungsscheine wurden dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. Mai 2016 zugestellt.