Am Grundstück Nr. Zz, ein selbständiges und dauerndes Baurecht, sind die einzelnen Stockwerkeigentümer beteiligt. Das Baurecht ist bis 30. Juni 2075 befristet. Das selbständige und dauernde Benützungsrecht betr. Atelier mit WC würde somit erst mit dem Untergang des belasteten Hauptblattes, vorerst Grundstück Nr. Zzz, dem Stockwerkeigentumsanteil, und schlussendlich Nr. Zz untergehen (Art. 734 ZGB). Gemäss Art. 734 ZGB geht jede Grunddienstbarkeit unter mit dem vollständigen Untergang des belasteten oder des berechtigten Grundstücks. Dieser Grundsatz gilt auch für irreguläre Personaldienstbarkeiten (Art. 781 Abs. 3 ZGB;