Die Duplik des Grundbuchverwalters wurde dem Betreibungsamt X am 15. Juli 2002 zur Kenntnisnahme zugestellt. Der Rechtsschriftenwechsel war damit abgeschlossen. Auf die einzelnen Rechtsschriften wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen noch näher eingegangen. Seite 3 II. Erwägungen 1.