Im Weiteren bestehen keinerlei Einschränkungen, wo der Notar seinen Wohnsitz innerhalb der Kantonsgrenzen begründet. Die innerkantonale Freizügigkeit ist garantiert. Ebenso unterliegt er keiner Regelung, an welchem Ort im Kanton er seinen Arbeitsort wählt. Es ist dem Notar somit unbenommen, seinen Wohnsitz in Sins (Bezirk Muri) zu begründen und in Rheinfelden eine Notariatskanzlei zu betreiben. Aus den Materialien -5-