Sie hätten kaum einen Käufer gefunden, welcher zusätzlich zu den Grundstücken das bestehende Bauprojekt für den Betrag von Fr. 146'000.-- erworben hätte, ohne dieses anschliessend zu verwirklichen. Zudem ist der Vorinstanz beizustimmen, dass sich in der Verkaufsdokumentation keine Hinweise befinden, wonach potentielle Käufer frei gewesen wären, den Werkvertrag auch mit anderen als der in der Dokumentation aufgeführten Totalunternehmerin abzuschliessen (Vernehmlassung Vorinstanz vom 27. Oktober 2008, S. 5). Weil die Totalunternehmerin als solche in der Verkaufsdokumentation aufgeführt war, ist davon auszugehen, dass der Werkvertrag auch nur mit ihr abgeschlossen werden konnte;