3.4. Das Baugesuch für die Erstellung eines Mehrfamilienhauses auf der Parzelle Nr. X1 ging bei der Bauverwaltung N am 23. Juni 2005 ein. Die Beschwerdeführer 1 und 2 waren als Bauherren und Landeigentümer aufgeführt, während die Totalunternehmerin für die Bauleitung verantwortlich war. Die Beschwerdeführerin 3 wird auf der Baugesuchseingabe nicht erwähnt (Deckblatt der Bau-Mappe der Bauverwaltung N, Nr. Z, Vorakten 152). Die Baubewilligung des Gemeinderats N vom 8. August 2005 erwuchs unangefochten in Rechtskraft (vgl. Verkaufsdokumentation Projekt R, S. Z, Vorakten 175). Daraufhin erstellte T eine Verkaufsdokumentation des Projekts (Vorakten 163 - 196).