3.1. Die Totalunternehmerin unterzeichnete den TU-Vertrag am 17. März 2006, während die Beschwerdeführerin 3 die Unterzeichnung am 22. März 2006 vornahm. Gleichentags unterzeichneten die Beschwerdeführerin 3 (als Käuferin) sowie die Beschwerdeführer 1 und 2 (als Ver- -9-