3. Am 23. März 2006 meldete Notar M den Kaufvertrag vom 22. März 2006 dem Grundbuchamt S zum grundbuchlichen Vollzug. Nachdem dieses zusätzlich den TU-Vertrag einverlangt hatte, erhob es mit Abgaben- und Gebührenrechnung vom 18. April 2006 eine Gebühr von Fr. 37'043.--, wobei es die Handänderungsabgabe auf Fr. 36'850.-- festsetzte. Dabei ging es von einem Kauf- bzw. Übernahmepreis von Fr. 7'370'000.-- aus, weil es den Werklohn von Fr. 5'471'000.-- mit dem gesamten Kaufpreis für die Parzellen Nr. X1, X2 und X3 von Fr. 1'899'000.-- zusammenrechnete.