2. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 22. März 2006 kaufte C von A und B die erwähnte Parzelle Nr. X1 zu einem Preis von Fr. 1'349'000.--. Mit gleichem Kaufvertrag kaufte C von den Verkäufern 22 Tiefgaragenplätze (Parzellen Nr. X2 und X3 in N) zum Preis von Fr. 550'000.--. Zudem erwarb die Käuferin sämtliche Rechte der Verkäufer am bestehenden Projekt betreffend die Parzelle Nr. X1. Der Kaufpreis für dieses Projekt mitsamt Projektentwicklungskosten und Baubewilligungsgebühren belief sich auf zusätzliche Fr. 146'000.--.