Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Am 23. Juni 2005 reichte das Baukonsortium P, c/o A, ein Baugesuch für das Projekt R ein. Dabei sollte die Generalunternehmung E in N auf der Parzelle Nr. X1 ein Mehrfamilienhaus errichten. Als Eigentümer der zu überbauenden Parzelle waren das Baukonsortium P und B aufgeführt. Die Baubewilligung des Gemeinderats N vom 8. August 2005 erwuchs unangefochten in Rechtskraft.