Sachenrechtlich stand das Grundstück, bevor es in die X. Aktiengesellschaft eingebracht wurde, im Alleineigentum des Gesellschafters D. X. . Buchhalterisch wurde das Grundstück indes bei der Kommanditgesellschaft geführt und auch seit 2001 jeweils in den Büchern der Gesellschaft unter den Bilanzaktiven aufgelistet. Am 13. Juni 2008 meldete Notar A. den erwähnten Sacheinlagevertrag vom XXXX 2008 über das Grundstück Nr. 100 dem Grundbuchamt C. zum Vollzug im Grundbuch an. 2.