Im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung wurden durch Sacheinlagevertrag vom XXXX 2008 sämtliche Aktiven und Passiven der X. & Co., Kommanditgesellschaft mit Sitz in Y., in die neu gegründete X. AG in Y. eingebracht. Durch separaten Teilvertrag vom XXXX 2008, beurkundet von A., Notar in B., wurde überdies via Sacheinlage das Grundstück GB Y. Nr. 100 im Halte von XXX Aren zum Buchwert per 31. Dezember 2007 von Fr. XXXX.− auf die neu gegründete X. AG übertragen. Sachenrechtlich stand das Grundstück, bevor es in die X. Aktiengesellschaft eingebracht wurde, im Alleineigentum des Gesellschafters D. X. .