Auf Anrechnung an den Übernahmepreis übernimmt der neue Alleineigentümer zu alleinigen Verzinsung und Rückzahlung die auf der Liegenschaft Y. Nr. 698 im ersten Rang aufhaftenden Grundpfandschulden gemäss Namen-Papier-Schuldbrief im ersten Rang gegenüber der Raiffeisenbank Villmergen, im restanzlichen Betrage von Fr. 180'000.00 (Franken einhundertachtzigtausend), mit Zinspflicht ab Nutzen- und Schadenbeginn. Die Abrechnung über die Restanz des Übernahmepreises erfolgt im Rahmen der separaten Erbteilung über den Gesamtnachlass."