3. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Abteilung Register und Personenstand, stellte mit Beschwerdeantwort vom 16. Juni 2015 (Eingang) den Antrag, die Beschwerde sei unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers vollumfänglich abzuweisen. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 29. Oktober 2015 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: