"1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Abgaben- und Gebührenrechnung des Grundbuchamts des Bezirks X. vom 24. Oktober 2014 für den Geschäftsfall TB___ aufgehoben und der geschuldete Abgaben- und Gebührenbetrag auf Fr. 1'914.00 festgesetzt. Das Grundbuchamt des Bezirks X. wird angewiesen, nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids für den Geschäftsfall TB ___ eine neue Abgaben- und Gebührenrechnung in der Höhe des neu festgesetzten Abgaben- und Gebührenbetrages und unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen zu erlassen.