A. Das Grundbuchamt des Bezirks X. stellte Notar A. am 24. Oktober 2014 für die Bearbeitung des Geschäftsfalls TB___ vom 20. Oktober 2014 (Zuweisung der Liegenschaft Y. Nr. 698 von der Erbengemeinschaft B. an den Miterben C. aufgrund des partiellen Erbteilungsvertrags vom 3. September 2014) Abgaben und Gebühren von total Fr. 2'290.00 (Handänderung Fr. 2'240.00, Ergänzung Fr. 40.00 und direkte Auslagen Fr. 10.00) in Rechnung. Zur Berechnung der Grundbuchabgabe für die Handänderung von Fr. 2'240.00 stellte das Grundbuchamt auf den im Erbteilungsvertrag genannten Übernahmepreis von Fr. 560'000.00 ab.