Nur weil im vorliegenden Fall ein öffentlich-rechtlicher Vertag bestehe, welcher die "Gebühr" bzw. deren Surrogat auf die Quadratmeter des Baulandes umrechne, könne hier nichts anderes gelten. Im Übrigen habe sich das DVI widersprüchlich verhalten, indem es vorerst signalisiert habe, dem Standpunkt der Beschwerdeführerinnen folgen zu wollen, woraufhin diese in mühsamer Kleinarbeit erst die bei Vertragsschluss bereits ausgeführten Erschliessungsarbeiten und deren Kosten ermittelt hätten. Es verstosse gegen Treu und Glauben, wenn das DVI anschliessend eine Kehrwende -9-