3. 3.1. Nachdem der von der E. ausgearbeitete Gestaltungsplan genehmigt und die Baubewilligung erteilt worden war, schlossen die A. und die B. am X Juli 2006 einen Kaufvertrag über das inzwischen parzellierte Grundstück der ersten Bauetappe X (GB D. Nr. X Parzelle X im Halt von X ar; Kaufpreis Fr. X). Im Kaufvertrag verpflichtete sich die B. wiederum wie im Vorvertrag: