2.4. In einem von der I. am X Juni 2005, d.h. einen Tag nach Abschluss der Vorverträge, unterzeichneten Vertrag mit der E. vereinbarten die Parteien, das Projekt "X" gemeinsam weiterzuentwickeln, wobei die E. es übernahm, zunächst für ein Honorar von Fr. X ein bewilligungsfähiges Bauprojekt auszuarbeiten. Ausserdem wurde die E. von der I. mit der Fertigstellung und Fortführung der Planung der ersten Bauetappe X beauftragt und es wurde dafür ein Honorar von Fr. X vereinbart (von dem das Teilhonorar für das bewilligungsfähige Bauprojekt in Abzug zu bringen war, d.h. Gesamthonorar Fr. X).