· Die B. verpflichtete sich, die gemäss Infrastrukturvertrag zu bezahlende Summe von Fr. X/m2 oder Fr. X (= X m2 x Fr. X) plus Zins ab X -3- Januar 2005 auf dem Teilbetrag von Fr. X/m2 gemäss dem genannten Vertrag direkt der Einwohnergemeinde D. zu entgelten (Vorvertrag Ziff. III./3.; Vorakten, act. 76). · Die B. verpflichtete sich, die Architekturarbeiten des Projektes an die E. zu vergeben (Vorvertrag Ziff. IV./3.; Vorakten, act. 75).