2. 2.1. In der B. mit Sitz in H. (nachfolgend: B.) konnte eine mögliche Investorin gefunden werden. Im Hinblick auf ihren definitiven Investitionsentscheid verlangte die B. die Einhaltung verschiedener Rahmenbedingungen (rechtskräftiger Gestaltungsplan, rechtskräftige Baubewilligung, ausreichende Nettorendite, garantierte Termine etc.). Ausserdem machte sie ihren Investitionsentscheid davon abhängig, dass die I. in J. (nachfolgend: I.) als Totalunternehmerin beigezogen würde.