Am X Dezember 2004 schlossen die A. und die Einwohnergemeinde D. für dieses Gebiet einen "Infrastrukturvertrag mit vorvertraglichen Vereinbarungen betreffend Landabtretung (Erschliessung und Überbauung des Gebiets 'X')" (nachfolgend: Infrastrukturvertrag) ab, in dem neben Bestimmungen über die Erschliessung auch die zu bildenden X Baufelder im Umfang von minimal X ar bis maximal X ar festgelegt wurden. Im Anschluss daran beauftragten die A. und die Gemeinde D. das Architekturbüro E. in J. (nachfolgend: E.) mit der Erarbeitung einer Strategie, eines Bebauungskonzeptes und eines Gestaltungsplans für das Gebiet.