3.6. Die Projektierung eines Bauvorhabens mitsamt Plänen ist kostspielig. Die Einreichung eines Baugesuchs mit einer hohen Bausumme zieht wiederum beträchtliche Gebühren nach sich. Ein derartiger Aufwand nimmt nur jemand in Kauf, der damit rechnen kann, das Bauvorhaben anschliessend tatsächlich zu realisieren. Somit musste sich die Totalunternehmerin sicher sein, dass die Beschwerdeführerin 2 die Parzelle Nr. 100 nur an jemanden verkaufen würde, der auch die Überbauung durch die Totalunternehmerin realisieren liess.