Das Baugesuch für die Erstellung der Mehrfamilienhäuser auf der Parzelle Nr. 100 (zugleich wurden auch um die Überbauung der Parzellen Nr. 101 - 108 und 118 ersucht) ging bei der Bauverwaltung D. am XXXX 2005 - 11 - ein. Die Totalunternehmerin war als Bauherrin und die Beschwerdeführerin 2 als Grundeigentümerin aufgeführt. Die Baukosten (ohne Land) beliefen sich auf Fr. XXXX.--. Die Beschwerdeführerin 1 wird auf der Baugesuchseingabe nicht erwähnt und ist auch in den übrigen Baugesuchsunterlagen nirgends aufgeführt (Baugesuch vom XXXX 2005, Vorakten 45; Aktennotiz der Vorinstanz vom 6. August 2008, Vorakten 42).