"1. Die Beschwerde gegen die Abgaben- und Gebührenrechnung TB-/A- Nr. XXX des Grundbuchamtes F. vom XXXX 2006 wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'600.-- und den Kanzleigebühren und direkten Auslagen des Departementes Volkswirtschaft und Inneres in Höhe von Fr. 260.--, total Fr. 1'860.--, sind von den Beschwerdeführerinnen - je zur Hälfte und unter solidarischer Haftbarkeit - zu bezahlen. Die diesbezügliche Rechnung erfolgt mit separater Post an den Vertreter der Beschwerdeführerinnen, C., Rechtsanwalt, in G."