Gleichentags schlossen die A., als Bestellerin, und die X. AG (nachfolgend: Totalunternehmerin) einen Totalunternehmervertrag (nachfolgend: TU-Vertrag) ab. Dieser sah die Erstellung der Überbauung Z. in D. auf der erwähnten Parzelle Nr. 100 zu einem Werklohn von Fr. XXXX.-- vor. 3. Mit Verfügung vom XXXX 2006 bewilligte der Gemeinderat D. das Baugesuch vom XXXX 2005. Diese Verfügung erwuchs am XXXX 2006 in Rechtskraft.