4.3.1]) keinen Einfluss darauf genommen hätte, dass diese Arbeiten und Lieferungen innerhalb des Konzerns vergeben werden. Dass es ihm seine Position als Verwaltungsrat der Neudorf AG zumindest erleichterte, die Aushub-, Kieslieferungs- und Transportverträge der Muster-Gruppe zuzuhalten, lässt sich nicht ernsthaft bestreiten, auch wenn dem Verwaltungsrat der Neudorf AG noch drei zusätzliche Verwaltungsräte angehören (vgl. Beschwerde, S. 11). 5.4. Damit steht fest, dass die Muster AG und die Neudorf AG im Hinblick auf den Verkauf der Einfamilienhäuser eng zusammenwirkten.