Wie selbst die Beschwerdeführer einräumen, trat die Neudorf AG am Markt als Generalunternehmerin für den Bau von Einfamilienhäusern auf. In ihrer damals aufgeschalteten Homepage (www.neudorf-ueberbauung.ch) fand sich eine Dokumentation der Überbauung Neudorf, wobei in der Preisliste für das vorliegend in Frage stehende Haus 12 ein Preis von Fr. 797'000.-- inkl. Garage von Fr. 50'000.-- angegeben war (Akten Vorinstanz, act. 100). Dass es sich dabei um den Verkaufspreis inkl. Grundstück handelt, ist offenkundig (vgl. Beschwerde, S. 17). Die Angabe des Gesamtpreises verdeutlicht das Zusammenwirken der Neudorf AG und der Muster AG, gemeinsam die einzelnen Einfamilienhäuser zu verkaufen.