Dass zwischen der Muster AG und dem Baukonsortium Neudorf aber bereits in der Planungs- und Projektierungsphase Abreden bestanden haben mussten, ist offensichtlich. Dies ergibt sich schon allein daraus, dass das Baukonsortium eine Überbauung auf dem im Eigentum der Muster AG stehenden Grundstück plante. Zudem mussten die Überbauung und die vorgesehene Parzellierung der Bauparzelle aufeinander abgestimmt werden. Die Muster AG hatte nach eigenen Angaben ein Interesse daran, dass die zukünftigen Parzellen in ihrem Sinn überbaut würden.