5.2.2. Wie sich aus den beigezogenen Baugesuchsakten ergibt, gehörten dem Baukonsortium Neudorf ausschliesslich die P. GmbH und die R. Architekten AG an (Begleitschreiben zum Baugesuch der R. Architekten AG vom 12. Juli 2004 an die Bauverwaltung Wyla; Beschwerde des Baukonsortiums Neudorf gegen die Baubewilligung). Die Muster AG ist auf dem Baugesuch lediglich als Grundeigentümerin und nicht als Bauherrin angegeben. Dass zwischen der Muster AG und dem Baukonsortium Neudorf aber bereits in der Planungs- und Projektierungsphase Abreden bestanden haben mussten, ist offensichtlich.