2. Das Verwaltungsgericht hatte in dem von der Vorinstanz und den Beschwerdeführern angerufenen Entscheid zur Zusammenrechnung von Kaufpreis und Werklohn ausgeführt (Entscheid des Verwaltungsgerichts II/91 vom 11. Dezember 2002 [BE.2001.00391], S. 6 f.):