3. Mit Eingabe vom 29. Mai 2006 nahmen die Beschwerdeführer zur Vernehmlassung des DVI Stellung und hielten an den gestellten Anträgen fest. Das DVI äusserte sich dazu am 13. Juni 2006. Mit Eingabe vom 29. Juni 2006 liess es dem Verwaltungsgericht einen Entscheid des Verwaltungsgerichts Bern vom 28. März 2006 zukommen, der sich zur Frage des Einbezugs des Werklohns bei der Bemessung der Handänderungsabgabe äussert. Die Beschwerdeführer bezogen dazu am 7. August 2006 Stellung. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall nach Beizug der Baubewilligungsakten der Überbauung Neudorf am 23. August 2007 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: