2. X und Y schlossen am 22. Februar 2005 mit der am 24. Januar 2005 gegründeten Neudorf AG einen "Generalunternehmer-Werkvertrag" (im Folgenden: GU-Vertrag) ab. Dieser hatte die Erstellung eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Parzelle Nr. 1000, die im Rahmen der vorgesehenen Parzellierung der erwähnten, im Eigentum der Muster AG stehenden Parzelle Nr. 6000 entstehen sollte, zum Inhalt. Für die Werkleistungen wurde ein Preis von Fr. 634'000.-- vereinbart.