4. Damit erweist sich der angefochtene Entscheid als zutreffend. Dies führt zur Abweisung der Beschwerde. III. Bei diesem Ausgang des Verfahrens haben die Beschwerdeführer die Verfahrenskosten zu tragen (§ 33 Abs. 2 VRPG). Parteikostenansatz fällt ausser Betracht (§ 36 Abs. 1 VRPG). Demgemäss wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.