sie hätten nicht damit rechnen können, auf den erworbenen Parzellen x und y ein anderes Projekt zu verwirklichen, schon gar nicht innert nützlicher Frist. Durch die schon weit konkretisierte Planung war praktisch vorgespurt, dass die an der Planung Beteiligten auch mit der Erstellung beauftragt werden würden, wie dies durch den Werkvertrag mit A.F. denn auch geschah bzw. ermöglicht wurde.