d) Mit Instruktionsverfügung vom 12. November 2002 wurden die Baubewilligungsakten beigezogen und die Beschwerdeführer aufgefordert, gewisse Darstellungen im angefochtenen Entscheid detailliert zu bestreiten, falls sie nicht anerkannt würden. Mit Eingabe vom 26. November 2002 nahmen die Beschwerdeführer umfassend Stellung. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 11. Dezember 2002 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: I.