5 von 6 Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist es nachvollziehbar und rechtlich haltbar, dass der Gemeinderat bezüglich der festgestellten Bautätigkeiten die Einreichung von Baugesuchsunterlagen verlangt hat. 3.5.3 Unabhängig von der Bewilligungspflicht der Umbau- und Sanierungsarbeiten stellt der Beschwerdeführer die Rechtsmässigkeit der Baueinstellung, wie sie vom Gemeinderat verfügt wurde, in Frage.